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Arbeitgeber sind für den Gesundheitsschutz auf Geschäftsreisen verantwortlich

Das zeigt eine Onlineumfrage mit 1.240 Teilnehmern, die im November 2014 durchgeführt wurde. Gleichzeitig wünschen sich einer Studie im Auftrag des Deutschen ReiseVerbandes zufolge 92 Prozent der Geschäftsreisenden, dass ihr Arbeitgeber entsprechende Informationen bereitstellt.

Für Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden, gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ebenso wie im Heimatland. Generell heißt das: Die Länder rund um den Globus in Äquatornähe zwischen dem 30. Grad nördlicher und südlicher Breite sind Regionen mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen.

Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern in diese Gebiete ist, unabhängig von der Länge des Aufenthaltes, eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen besonders qualifizierten Betriebsarzt oder einen Tropenmediziner vorgeschrieben. Dabei erfasst der Arzt den Gesundheitszustand sowie den Impfstatus des Reisenden und stellt eine Vorsorgebescheinigung aus.

Es unterscheiden sich in Ländern wie China die Empfehlungen zum Gesundheitsschutz je nach Region.

Darüber hinaus gibt er speziell auf das Zielgebiet der Reise und die Art des beruflichen Aufenthaltes zugeschnittene Empfehlungen zum Gesundheitsschutz. Ändert sich das Einsatzland, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge daher bereits vor Ablauf der Nachuntersuchungsfrist von 24 bis 36 Monaten wiederholt werden.

Auch bei einer Veränderung innerhalb des Landes, beispielsweise beim Wechsel des Arbeitsortes von einer Großstadt in eine ländliche Region, kann eine erneute Beratung sinnvoll sein. Zudem unterscheiden sich in Ländern wie China die Empfehlungen zum Gesundheitsschutz je nach Region.

Kehrt ein Mitarbeiter aus einer Region mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen zurück, muss ihm der Arbeitgeber eine Rückkehruntersuchung anbieten. Diese in Anspruch zu nehmen, ist sehr empfehlenswert, da erkrankte Rückkehrer unter Darmerkrankungen, Fieber, Atemwegs- und Hauterkrankungen leiden können.

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