Endlich die Mitarbeiterbeteiligungskultur stärken!
Sebastian Müller
Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Berufsverbandes DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitern an den Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, wird in Deutschland immer noch stiefmütterlich behandelt. Deutsche Arbeitnehmer werden im Vergleich mit ihren ausländischen Kollegen deutlich schlechter, gerade auch bei der staatlichen Förderung im Vergleich zu anderen Ländern wie ein ungeliebtes Kind behandelt. Dabei gilt es, gerade im Zeitalter von Fachkräftemangel und Digitalisierung, Verantwortung an die Mitarbeiter abzugeben – aber dabei die Mitarbeiter auch zu (Kapital-)Beteiligten, zu Mitunternehmern zu machen – gerade auch in KMUs.
Die vielen Vorteile von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen für Unternehmen und Mitarbeiter sind lange bekannt und anerkannt: Für die Unternehmen erhöht die Mitarbeiterbeteiligung die finanzielle Stabilität, stärkt die Eigenkapitalquote, verbessert das Rating, macht unabhängiger von Banken, steigert die Liquidität und senkt die Steuer- und Sozialversicherungslast. Kapitalengpässe können besser überbrückt werden, das Unternehmen wird weniger krisenanfällig, Mitarbeiter sind motivierter, die Innovationsfähigkeit steigt. Vorteile für die Mitarbeiter: Sie erhalten zum einen mehr Informationen und mehr Mitspracherechte. Wichtiger noch ist aber, dass sie eine meistens attraktive Möglichkeit haben, ihr privates Vermögen zu vermehren, um damit auch ihre Altersvorsorge zu verbessern. Über ihre Arbeitsleistung haben sie direkten Einfluss auf die Rentabilität der Anlage.
Warum ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung dann also noch so wenig verbreitet in Deutschland? Warum ist sie – wenn überhaupt – dann in Großkonzernen anzutreffen? Ganz einfach – der Vergleich zeigt: Sie ist hierzulande gesetzlich noch nicht attraktiv genug und nur die Politik kann entscheidend dazu beitragen, dass die Kapitalbeteiligung gestärkt wird. Allein ein Blick nach Europa zeigt, dass unsere Nachbarn oft ein Vielfaches des deutschen Freibetrages zur Förderung der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung einsetzen. Angesichts einer erfolgreichen Wirtschaft hierzulande ist diese Ungleichbehandlung deutscher Arbeitnehmer völlig unverständlich. Der Betrag von maximal 360 € pro Jahr (zukünftig 720 Euro), den ein Arbeitgeber heute seinem Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung steuer- und sozialabgabenfrei überlassen kann, reicht nicht aus. Für die Stärkung der Mitarbeiterbeteiligungskultur in Deutschland muss dieser Betrag deutlich ausgeweitet werden. Als Verband fordern wir schon lange, dabei einen Best-practice-Ansatz auf der Basis internationaler Vergleichszahlen zu verfolgen. Danach muss der Freibetrag für die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung auf mindestens 3.000 € angehoben werden. Ein Betrag, wie er heute z.B. schon in Österreich gilt. Die Förderung muss dann nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch auch andere Gesellschaftsformen wie z.B. GmbHs erfassen.
Die mangelhafte staatliche Förderung verhindert heute, dass wir die Vorteile der Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter in Deutschland ausschöpfen. Das muss ein Ende haben: Es gilt, in Deutschland die besten Bedingungen für die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern an ihren Unternehmen zu schaffen. Dann kommen die Vorteile auch endlich an – bei den Mitarbeitern und den Unternehmen.
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